Braunau

Ihr Experte für Ehe- und Partnerschaftsverträge bei Braunau

Ihre Notare Mag. Alfred Huemer & Dr. Claus Lumerding

Unser Notariat Mag. Huemer und Dr. Lumerding ist Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner für Braunau, wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht. Ob Beglaubigungen, Treuhandschaften oder Ehe- und Partnerschaftsverträge – wir schaffen für Sie klare Verhältnisse und Rechtssicherheit.

 

Unser Notariat

Mag. Huemer, Dr. Lumerding und ihr Notariatsteam stehen bereits seit vielen Jahren zahlreichen Firmen und Privaten mit unparteiischer Rechtsberatung zur Seite. Wir schaffen für unsere Mandanten eine neutrale Rechtsbasis, um späteren Konflikten vorzubeugen. Dank unserer gründlichen Vorgehensweise und unseres umfangreichen Fachwissens können wir sicherstellen, dass wir den hohen Anforderungen unserer Mandanten gerecht werden und kein Detail außer Acht gelassen wird. Wir unterliegen dem strengen Gesetz der Notariatskammer und selbstverständlich der Verschwiegenheitspflicht.

 

Leistungen von Ihrem Notar

Wenn Sie für Braunau nach einem erfahrenen und kompetenten Notar suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Im Vordergrund unseres Angebots steht eine ausführliche individuelle Rechtsberatung, für die wir uns gerne persönlich Zeit nehmen. Die erste Rechtsauskunft ist kostenlos. Unsere Fachbereiche sind vielfältig und umfassen neben Beglaubigungen, Beurkundungen und Treuhandschaften selbstverständlich auch Verträge aller Art. Zu einem unserer Schwerpunkte gehören Ehe- und Partnerschaftsverträge.

 

Beratung rund um das Familienrecht

Das Familienrecht ist umfassend und beinhaltet auch Ehe- und Partnerschaftsverträge. Mit einer vertraglichen Vereinbarung können die Ehepartner die Rechtsfolgen eines möglichen Scheiterns der Ehe bestimmen. Dies können Regelungen über die Aufteilung des Vermögens, einer Immobilie, aber auch Unterhaltszahlungen sein. Ähnliche Vereinbarungen sind auch zwischen Lebensgefährten möglich. Wenn Sie einen Partnerschafts- oder Ehevertrag abschließen möchten, nehmen wir uns die Zeit, Sie ausführlich zu beraten. Wir zeigen Ihnen auf, welche Regelungen rechtlich möglich und setzen einen einwandfreien Vertrag auf.

 

Errichtung eines Ehe- und Partnerschaftsvertrages

Sie suchen für Braunau nach einem Notar, weil Sie einen Ehevertrag abschließen möchten? Unser Notariat unterstützt Sie mit umfangreichem Fachwissen und langjähriger Erfahrung. Wir beraten Sie, erstellen einen Vertragsentwurf und stimmen diesen genau mit Ihnen ab. Sobald der Vertrag von beiden Vertragsteilen unterzeichnet ist, kümmern wir uns auch um allfällige steuerrechtliche und gebührenrechtliche Folgen der Einigung sowie Änderungen im Grundbuch. Die Kosten für die Errichtung eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrages hängen vom Aufwand und Umfang unserer notariellen Tätigkeit ab. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für unsere Dienstleistungen.

 

Wenn Sie einen Ehevertrag abschließen lassen möchten oder andere Rechtsauskünfte benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung! Sie erreichen unsere Kanzlei unter der Telefonnummer +43 7742 2237 oder per E-Mail an kanzlei@notar-mattighofen.at. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihr Team vom Notariat Mag. Huemer und Dr. Lumerding

 

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.